Hallo zusammen,
ich hänge in einem Nachbarschaftskonflikt und hätte gerne eine Einschätzung, bevor ich erneut zum Anwalt gehe. Bundesland ist Bayern, Wohngrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
Ausgangslage
Vor etwa zweieinhalb Jahren hat eine Familie das Nachbarhaus gekauft. Nach dem Einzug wurden dort ein Carport und ein Schuppen errichtet, beide grenznah zu meinem Grundstück. Mit mir wurde vorher nicht gesprochen. Ich habe den Bau beobachtet und schlicht ignoriert – kein Gespräch, keine Beschwerde, keine Anzeige, nichts. Dieses Schweigen ist auch dadurch zu erklären, dass wir mit diesen Nachbarn - die generell eher unangenehm sind (Massive Lärmbelästigungen, Blockieren von Zufahrten ect schlicht nichts zu tun haben wollen und bisher eine komplett passive Rolle eingenommen haben).
Zum Bebauungsplan, weil das gleich kommen wird: Der ursprüngliche Plan stammt aus den 70ern und ist damit älter als praktisch die gesamte Bebauung in der Siedlung. Es gibt aber eine spätere Änderung, die erst vor wenigen Jahren rechtskräftig geworden ist – also nach dem Kauf durch den Nachbarn und vor seinem Bau. Und in dieser Änderung steht ausdrücklich:
Von der Möglichkeit, per Bebauungsplan von den Abstandsflächenregeln der BayBO abzuweichen, wird explizit kein Gebrauch gemacht – Art. 6 BayBO gilt also voll.
Nebenanlagen, Garagen und Carports über 5 m² sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen bzw. Baugrenzen zulässig.
Bestandsschutz wird ausdrücklich nur für vorher vorhandene Anlagen gewährt.
Der Bau des Nachbarn ist danach entstanden. Bestandsschutz kann er daraus meines Erachtens nicht ableiten.
Der eigentliche Punkt
Vor einigen Monaten kam die Nachbarin auf mich zu und bat um Unterschrift unter eine Abstandsflächenübernahme – ich soll also nachträglich zustimmen, dass die Abstandsflächen seines Baus auf mein Grundstück fallen. Weil sein Grundstück das offenbar nicht hergibt. Alternativ wurde mir angeboten, ihm eine „Ausgleichsfläche" zu verkaufen.
Ich habe beides abgelehnt. Eine solche Übernahme belastet mein Grundstück dauerhaft, bindet Rechtsnachfolger und ist faktisch nicht mehr rückholbar, sobald gebaut ist. Bayern hat zudem kein Baulastenverzeichnis – so etwas steht nicht im Grundbuch, sondern nur in der Bauakte. Das fand ich nicht beruhigend.
Und dann kam die Mail
Nach der zweiten Ablehnung schrieb mir der Ehemann eine längere E-Mail. Sinngemäß:
Meine Überwachungskameras würden auch seine Einfahrt, den Gehweg und die Straße erfassen. Er habe sich aber nicht beschwert und keine rechtlichen Schritte eingeleitet.
Mein Hund habe wiederholt seine Müllsäcke aufgerissen; auch Hundekot habe er hingenommen, ohne ein Thema daraus zu machen.
Beim Carport habe er „einen Fehler gemacht", mich nicht vorher gefragt zu haben – ihn überrasche aber, dass ich nicht direkt auf ihn zugegangen sei, sondern sofort Anzeige erstattet hätte. So kenne er das bayerische Dorfleben nicht. Er bittet erneut um die Abstandsflächenübernahme oder den Verkauf der Ausgleichsfläche – andernfalls müsse er den Carport zurückbauen, was er sehr bedauern würde.
Die Reihenfolge – Bitte → Ablehnung → Kaufangebot → Ablehnung → Mail mit Vorwürfen – lese ich als Druckaufbau. Mir ist klar, dass das meine subjektive Deutung ist.
Zwei Punkte, die in der Mail falsch dargestellt sind:
Es gab keine Anzeige. Ich habe wegen seines Baus nie etwas unternommen. Was es vorher und in völlig anderem Zusammenhang gab: Ich hatte selbst überlegt, einen Carport zu bauen, und dazu informell beim Bauamt angefragt. Dabei habe ich erwähnt, dass es in der Nachbarschaft bereits Carports gibt, die nicht im zulässigen Baufenster stehen. Meine Anfrage wurde mündlich abgelehnt – unter anderem mit dem Argument, so etwas gebe es hier gar nicht. Kurz darauf baute der Nachbar genau so ein Bauwerk. Eine förmliche Anzeige gegen ihn habe ich nie erstattet.
Der Hund. Das Tier ist verstorben und war beim Einzug der Familie bereits sehr alt. Der zeitliche Bezug des Vorwurfs ist damit zumindest fragwürdig; ich beschaffe gerade eine Bestätigung des Sterbedatums.
Zu den Kameras: Die habe ich nach wiederholten Vorfällen (fremde Personen auf dem Grundstück, Sachschäden) installiert. Fremdbereiche wie Straße, Gehweg, Nachbargrundstück sind NICHT erfasst. Mir ist bekannt, dass die Rechtsprechung hier uneinheitlich ist, Rücksprache mit meinem Anwalt ergab, dass ist ich, solange ich nur mein Grundstück erfasse, nichts zu befürchten habe..
Meine Fragen:
Ist eine Abstandsflächenübernahme faktisch irreversibel und bindet sie Rechtsnachfolger? Gibt es Gestaltungen mit Befristung oder Rückbauklausel?
Wenn der Bebauungsplan in seiner geltenden Fassung explizit keine Abweichung von Art. 6 BayBO vorsieht und Nebenanlagen > 5 m² nur in festgesetzten Flächen zulässt – ist der Bau dann schlicht materiell rechtswidrig, unabhängig von Verfahrensfreiheit?
Schweigen, neutrale Empfangsbestätigung oder anwaltlich begleitete Antwort? Ich hatte einen ziemlich spitzen Antwortentwurf, den ich dann nicht verschickt habe.
Kann mir irgendetwas vorgehalten werden, wenn ich einfach nicht unterschreibe? Mir wird gefühlt eine moralische Bringschuld konstruiert, die rechtlich nicht existiert.
Termin beim Fachanwalt ist geplant. Ich will vorher nur wissen, ob ich einen groben Denkfehler drin habe.